Grundsatzentscheidung PSPP

An einer Public Social Private Partnership beteiligen sich interessierte Unternehmen und Organisationen der Privatwirtschaft, der öffentlichen Hand und der Sozialwirtschaft. Diese nehmen in der Partnerschaft spezifische Rollen ein: Die Rolle der Finanzierung, die Rolle der Koordination und Umsetzung und die Rolle der Sicherstellung des Zahlungsflusses durch garantierte Abnahme der sozialen Leistungen. Durch die Durchführung einer PSPP verbessert sich einerseits die Lebenssituation benachteiligter Personen, zum anderen ist – durch die Einnahme der Rollen je nach spezifischen Tätigkeitsschwerpunkten, Kompetenzen und Interessen – für alle beteiligten Unternehmen ein eindeutiger Gewinn gegeben.

Folglich entsteht eine Four-Win-Situation: Gewinn für die benachteiligten Personen, die Unternehmen und Organisationen der Privatwirtschaft, der Sozialwirtschaft und der öffentlichen Hand. Somit ist „Public Social Private Partnership“ ein Partnerschaftsprojekt zur Finanzierung und Ressourcengenerierung für Produkte und Dienstleistungen zur Verfolgung von gesellschaftlichen Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebenschancen benachteiligter Menschen oder Menschengruppen.